Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Ortshausen-Jerze, Landkreis Hildesheim
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hannover - festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Damit ist das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen.
Den vollständigen Text der Öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier