Seiteninhalt
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die Wohngeldstelle, um zu klären, ob voraussichtlich ein Wohngeldanspruch besteht und welche Unterlagen von Ihnen einzureichen sind, da dies von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt.
In der Wohngeldstelle erhalten Sie auch den Wohngeldantrag sowie sowie ggf. weitere erforderliche Vordrucke.
Mit dem Antrag sind vor allem grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Für einen Mietzuschuss (wenn Sie Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers sind):
- Mietbescheinigung (von Ihrem Vermieter auszufüllen)
- Mietvertrag mit evtl. Änderungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
- ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
- sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen
Für einen Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer/in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind):
- Grundbuchauszug
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über Eigenheimzulage und evtl. weitere Förderungen
- Wohnflächenberechnung
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen/Personen
- ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft und Grad der Schwerbehinderung
- sowie weitere vom Einzelfall abhängige Unterlagen