Personalausweis
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat eingeführt. Neben dem neuen Format und der bereits bekannten Nutzung gibt es aber gegenüber dem bisherigen Personalausweis noch weitere Änderungen: mit Hilfe der elektronischen Identität (eID) können Sie sich künftig im Internet (z. B. beim Online-Kauf oder in sozialen Netzwerken) sicher ausweisen. Im Gegenzug muss sich aber auch Ihr Gegenüber, also z. B. die Firma oder das Netzwerk, "ausweisen" und damit eindeutig identifizieren.
Die Informationsbroschüre zum neuen Personalausweis gibt es hier als Download: Informationsbroschüre zum neuen Personalausweis
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei verheirateten und geschiedenen Personen)
Kosten:
Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab 1. November 2010 stellen sich wie folgt dar:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren = 37,00 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren = 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren lebt im Ausland = 58,80 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren lebt im Ausland = 52,80 Euo
- Vorläufiger Personalausweis = 10,00 Euro