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Miettabelle
Bei der Leistung des Wohngeldes wird die Miete oder Belastung nur bis zu den unten aufgeführten Höchstbeträgen berücksichtigt.
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag in Euro |
einem Alleinstehenden | 308 |
zwei Familienmitgliedern | 380 |
drei Familienmitgliedern | 451 |
vier Familienmitgliedern | 523 |
fünf Familienmitgliedern | 600 |
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied | 72 |