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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Es gibt Wohngeld als:
- Mietzuschuss für Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers
- Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt vor allem ab von:
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Mitglieder/Personen
- der Höhe der zuschussfähigen Miete/Belastung
Nähere Auskünfte erhalten Sie von der Wohngeldstelle. Diese kann Ihnen auch im Rahmen einer Probeberechnung mitteilen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen könnten.
Wohngeldstelle bei der Stadt Seesen:
Rathaus Zimmer 13, Marktstraße 1, 38723 Seesen, Mail: wohngeldstelle@seesen.de
Daniela Feix, Telefon: 05381 75245
Beate Wende, Telefon: 05381 75252