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Schülerbeförderung
Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungen überschreitet.
Grundsätzlich bestehen folgende Grenzen:
Grundschulen | > 2,0 km |
5. und 6. Klasse | > 3,0 km |
7. bis 10. Klasse | > 3,5 km |
ab 10. Klasse | > 6,0 km |
Einzelheiten können Sie der entsprechenden Satzung des Landkreis Goslar entnehmen, die Sie hier als PDF-Datei aufrufen können: Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Goslar
Zuständig für die Schülerbeförderung in Seesen ist der Landkreis Goslar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin.