Das Land Niedersachsen hat die Beflaggungen in der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten geregelt. Hierdurch wird ein einheitliches Erscheinungsbild im Land gewährleistet und die besondere Bedeutung der Ereignisse in der Öffentlichkeit verdeutlicht. Die unterschiedlichen regelmäßigen Anlässe können dem Beflaggungskalender Niedersachsen entnommen werden.
Üblicherweise werden öffentliche Gebäude an herausgehobenen Tagen beflaggt. Auf Anordnung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten können öffentliche Gebäude zusätzlich auch bei besonderen Anlässen beflaggt werden (z.B. Trauerbeflaggungen aus aktuellen Anlässen).
Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:
27. Januar |
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast) |
1. Mai |
Feiertag der Arbeit |
9. Mai |
Europatag |
23. Mai |
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
1. Juni |
Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
17. Juni |
Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR |
20. Juli |
Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus |
3. Oktober |
Tag der Deutschen Einheit |
am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent |
Volkstrauertag (halbmast) |
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |