Seiteninhalt
[Bauleitplanung]
[Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Seesen. Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Bauleitplänen, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen: den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.]
[Flächennutzungsplan]
[Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, für das Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aufgrund seiner vorbereitenden Funktion enthält der Flächennutzungsplan noch keine verbindlichen Festsetzungen sondern lediglich Darstellungen der vorgesehenen Bodennutzung, während die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in Bebauungsplänen erfolgen. Anders als ein Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan daher vom Rat der Stadt Seesen auch nicht als Satzung beschlossen. Trotz seiner fehlenden Rechtsnormqualität entfaltet der Flächennutzungsplan dennoch vielfältige Rechtswirkungen: Intern bindet er die Stadt Seesen durch das im Baugesetzbuch verankerte Entwicklungsgebot, extern steuert er die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger, die den Flächennutzungsplan bei ihren Planungen zu berücksichtigen haben und ggf. ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen haben.][Bebauungspläne]
[Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Gebiete. Sie werden deshalb auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und - anders als der Flächennutzungsplan - vom Rat der Stadt Seesen als Satzung beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten entfalten sie unmittelbare Rechtswirkung. Mit einem Bebauungsplan setzt die Stadt Seesen für einen bestimmten, räumlich abgegrenzten Geltungsbereich im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr im Flächennutzungsplan dargestelltes Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um. Dieses Recht gibt vor, welche Nutzungen auf den im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücken zulässig sind. Bei jedem Bauvorhaben sollten Sie sich daher voher erkundigen, ob sich das betreffende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet und wenn ja, welche Festsetzungen zu beachten sind.][Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Bauleitplanverfahren]
[Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Bauleitplanverfahren, bei denen derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird:77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seesen im Bereich «Asklepios Kliniken Schildautal«
Bebauungsplan SE 49a «Schildautalklinik - Parkplatzerweiterung«]