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Bundesmeldegesetz: Diese Daten übermittelt die Stadt

Die Stadt Seesen macht vor dem Hintergrund des Bundesmeldegesetzes sowie des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz darauf aufmerksam, dass das Bürgerbüro der Stadt bestimmte Personendaten an Religionsgemeinschaften, Bundeswehr und an das Bundesverwaltungsamt zu übermitteln hat, sofern von den Betroffenen kein Einspruch dagegen erhoben wird. So werden beispielsweise auch die Namen, Geburtstage, Geschlechter und Religionszugehörigkeiten von Angehörigen eines Mitglieds einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft an diese übermittelt. Die Bundeswehr erhält gemäß dem Soldatengesetz jährlich die Namen und Adressen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden.

Auch zwecks bevorstehender Jubiläen werden Daten übermittelt: Ab dem 65. Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläum sowie ab dem 100. Geburtstag werden die Jubiläen an das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen weitergegeben. Vor einer Wahl werden ebenfalls personenbezogene Daten wie Name, Doktorgrad und Anschrift übertragen. Gegen die Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen können Betroffene bei der Meldebehörde der Stadt Seesen Widerspruch einlegen. Die ausführliche öffentliche Bekanntmachung zur Übersendung von Daten kann auf der Homepage der Stadt Seesen eingesehen werden.

24.07.2019