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12. Änderung des Bebauungsplans SE 29 "Triftstraße" in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 18.09.2019 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans SE 29 „Triftstraße“ in Seesen gefasst. Ziel der Planung ist es, die bisher im Bebauungsplan festgesetzte Verbindungsstraße Mühlenkampstraße – Junkernfeld ersatzlos aufzuheben und gleichzeitig die Bauflächen der angrenzenden Grundstücke durchgehend miteinander zu verbinden.

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes SE 29 „Triftstraße“ in Seesen wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans SE 29 „Triftstraße“ in Seesen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom

15. Oktober 2019 bis zum 15. November 2019

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF - 486 kB)

Planentwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplans SE 29 "Triftstraße" in Seesen:

Planentwurf mit Begründung (PDF - 2,8 MB)