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Die Stadt Seesen sucht Jugendschöffen

Die Stadt Seesen sucht für die Vorschlagsliste der Stadt Seesen zur Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Seesen und die Jugendkammer beim Landgericht weiterhin freiwillige Bürgerinnen und Bürger, die auch über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Durch die Schöffinnen/Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen/Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter/innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter/innen. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter/innen.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, zu deren Übernahme alle Staatsbürgerinnen und –bürger verpflichtet sind.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind oder Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Bewerber sollten bereits das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sollten die Bewerber im Stadtgebiet Seesen wohnen sowie nicht in Vermögensverfall geraten sein.

Neben dieser allgemeinen Eignung sollten die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können.

Wer Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen hat und die vorgenannten Erfordernisse erfüllt, wird gebeten, sich bis zum 08. März 2018 bei der Stadt Seesen, Fachbereich Ordnung, Marktstr. 1, zu melden.

Bewerbungs- und Vorschlagsformulare gibt es an der Information im Rathaus oder im Internet unter www.schoeffenwahl.de; dort sind auch weitere Informationen zu finden.

Rückfragen werden unter der Telefonnummer 05381/75-221 gern beantwortet

01.03.2018