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Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017

Die "Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017" wird hiermit gemäß § 14 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:

 Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017

13.09.2017