Seiteninhalt
Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017
Die "Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017" wird hiermit gemäß § 14 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:
13.09.2017