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Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017
Die "Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017" wird hiermit gemäß § 20 Abs. 1 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:
25.08.2017