15.10.2017 Niedersächische Landtagswahl
Mit Verordnung vom 21.08.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung als Termin für die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag den 15. Oktober 2017 festgelegt.
Seesen gehört zum Wahlkreis 13 - Seesen. Zum Wahlkreis 13 gehören außerdem vom Landkreis Goslar die Städte Bad Harzburg, Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Braunlage, die Samtgemeinde Lutter am Barenberge und das gemeindefreie Gebiet Harz (Landkreis Goslar).
Die Kreiswahlleitung wird durch den Landkreis Goslar wahrgenommen.
- Infoblatt Landtagswahl 296 kB
Wahlergebnis
Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses kann hier abgerufen werden.
Ergebnisse einzelner Wahlbezirke und verschiedene Übersichten erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlagen der Landtagswahl
Die Rechtsgrundlagen der Landtagswahl sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächische Landeswahlordnung (NLWO), jeweils in der aktuellsten Fassung.
Antrag auf Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl (Erteilung eines Wahlscheins) kann gemäß § 21 Niedersächsische Landeswahlordnung schriftlich oder mündlich bei der Stadt Seesen gestellt werden. Für die schriftliche Beantragung könen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.
Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, so können Sie ihn formlos mit den vorgenannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse richten: Wahlbuero@Seesen.de.
Bitte beachten sie, dass jede Person einen eigenen Antrag stellen muss. Wer den Antrag für eine andere Person stellt (auch für den Ehepartner!), muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß sie oder er dazu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Die Stimmzettel sind am späten Nachmittag des 28.09. eigetroffen. Die bereits eingegangenen Anträge werden nun der Reihe nach abgearbeitet.
Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017
Die "Bekanntmachung der Gemeinde über die Einsichtnahmefrist in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017" wird hiermit gemäß § 14 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden:
Wahlbekanntmachung der Gemeinde für die Wahl zum Niedersächischen Landtag am 15.10.2017
Die "Wahlbekanntmachung der Gemeinde" wird hiermit gemäß § 39 Abs. 1 Niedersächsische Landeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Text kann in folgendem pdf-Dokument eingesehen werden: