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Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung in der vereinfachten Flurbereinigung Seesen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig hat in der vereinfachten Flurbereinigung Seesen, Landkreis Goslar 1, gemäß § 65 und § 62 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung in der vereinfachten Flurbereinigung Seesen (PDF, ca. 1,18 MB)

09.08.2017