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Bekanntmachung der Einziehung des Stichweges zwischen den Grundstücken Steinbühlstraße 61 und 63 in Seesen

Der Rat der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 beschlossen, dass der Stichweg zwischen den Grundstücken Steinbühlstraße 61 und 63 in Seesen gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2017 eingezogen wird. Die Bekanntmachung der Einziehungsverfügung kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der Einziehung des Stichweges zwischen den Grundstücken Steinbühlstraße 61 und 63 in Seesen

21.06.2017