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Bekanntmachung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Eintragungen im Liegenschaftskataster (Flurbereinigungsverfahren Herrhausen)

Das LGLN gibt die Offenlegung von Eintragungen in das Liegenschaftskataster nach § 3 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) bekannt.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie hier.

24.03.2017