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Ankündigung der Einziehung des Stichweges zwischen den Grundstücken Steinbühlstraße 61 und 63 in Seesen
Die Stadt Seesen beabsichtigt, den gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichweg zwischen den Grundstücken Steinbühlstraße 61 und 63 in Seesen einzuziehen. Die Ankündigung der Einziehung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG kann hier eingesehen werden:
02.03.2017