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Die Förderung des Sports in Seesen erfolgt nach den "Richtlinien der Stadt Seesen für Zuwendungen zur Förderung des Sports", kurz Sportförderrichtlinien genannt.

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

Jugendförderung

Zur Förderung des Jugendsports wird den Sportvereinen ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12,00 € pro Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt.

Zuschüsse zur Hallenbenutzung

Alle Turn- und Sporthallen der Stadt stehen den Sportvereinen kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Schwimmabteilungen einen Zuschuss zur Benutzung der "sehusa wasserwelt" und Tennisvereine einen Zuschuss zur Benutzung der Tennishalle.

Betriebskostenzuschüsse

Zum Energie- und Wasserverbrauch der Sportanlagen erhalten die Sportvereine einen Zuschuss in Höhe von 25 %.

Zuschüse zu Baumaßnahmen

Der Bau, Umbau, die Erweiterung oder größere Instandsetzungsmaßnahmen von in der Trägerschaft der Sportvereine beindlichen Sportstätten werden mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten gefördert.

Die akuelle Fassung der Sportförderrichtlinien (Stand: 01.01.20) kann hier als PDF-Dokument aufgerufen werden: Sportförderrichtlinien