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Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Gemäß § 18 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz wird hiermit die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen veröffentlicht.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier: