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Ordnungsamt: Bitte Gehwege reinigen und ggf. freischneiden

 Der Fachbereich Ordnung der Stadt Seesen weist aus gegebenem Anlass auf die Reinigungspflicht der Anlieger an den öffentlichen Gehwegen hin.

Die momentan „explodierende“ Vegetation führt dazu, dass sich auch Wildkräuter, Büsche und Sträucher auf den öffentlichen Wegen "breit" machen.

Aufgrund einer entsprechenden Satzung wurde die Pflicht zur Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Daher bittet der Fachbereich Ordnung alle betroffenen Grundstückeigentümer, die Reinigungspflicht zu beachten. Diese Pflicht beinhaltet auch das Freischneiden von Büschen und Sträuchern, die von privaten Grundstücken auf Gehwege und Straßen ragen. Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Ordnung , Tel. 75-274, gern zur Verfügung. Die "Satzung der Stadt Seesen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren" kann auf der Homepage der Stadt Seesen eingesehen werden.

11.08.2016