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Bekanntmachung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seesen im Bereich "Biogasanlage Mechtshausen"
Der Landkreis Goslar hat mit Verfügung vom 22.12.2015 die vom Rat der Stadt Seesen am 23.09.2015 beschlossene 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seesen im Bereich „Biogasanlage Mechtshausen" gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde durch Veröffentlichung in der Seesener Tageszeitung "Beobachter" am 20.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Biogasanlage Mechtshausen“
20.02.2016