Seiteninhalt

Bekanntmachung des Bebauungsplanes ME 06 "Biogasanlage Mechtshausen"

Der Bebauungsplan ME 06 „Biogasanlage Mechtshausen" ist vom Rat der Stadt Seesen am 23.09.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Veröffentlichung in der Seesener Tageszeitung "Beobachter" am 20.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie hier einsehen:

Bekanntmachung des Bebauungsplanes ME 06 “Biogasanlage Mechtshausen“

20.02.2016