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Bekanntmachung des Bebauungsplanes ME 06 "Biogasanlage Mechtshausen"
Der Bebauungsplan ME 06 „Biogasanlage Mechtshausen" ist vom Rat der Stadt Seesen am 23.09.2015 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Veröffentlichung in der Seesener Tageszeitung "Beobachter" am 20.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung des Bebauungsplanes ME 06 “Biogasanlage Mechtshausen“
20.02.2016