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Wohngeldänderung

Seit dem 1.1.2016 gelten neue Regelungen für die Gewährung von Wohngeld, die zu höheren Ansprüchen oder erstmaligen Ansprüchen führen könnten.

Wer bereits über den 1.1.2016 hinaus Wohngeld erhält, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Der neue Wohngeldanspruch wurde automatisch errechnet und ausgezahlt.

Wer bisher knapp noch keinen Anspruch hatte, könnte jetzt möglicherweise einen Anspruch haben.

Seesen ist jedoch von Mietenstufe 2 (bis 31.12.2015) auf Mietenstufe 1 (ab 1.1.2016) herabgestuft worden.

Informationen des Bundesministeriums

Gern können Sie sich für weitere Fragen  oder eine Probeberechnung an die Mitarbeiterinnen der Stadt Seesen wenden. Infos und Ansprechpartner

11.01.2016