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Widerspruchsrecht gem. §§ 30 und 34 Nds. Meldegesetz

Das Bürgerbüro der Stadt Seesen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner bezüglich der Weitergabe von Daten gem. §§ 30 und 34 des Niedersächsischen Meldegesetzes hin.

Den vollständigen Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.

 

Widerspruchsformular

15.07.2015