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Freiwilliger Wehrdienst - Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Das Bürgerbüro der Stadt Seesen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Daten gem. § 54 des Wehrpflichtgesetzes an das Bundesamt für Wehrverwaltung hin.

Den vollständigen Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.

30.10.2014