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Führungszeugnis lässt sich online im Internet beantragen

Die Stadt Seesen informiert:

„Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich seit dem 1. September 2014 den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse ab sofort über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz im Internet beantragt und bezahlt werden. Der DStGB begrüßt diese neue E-Government-Lösung und wünscht dem innovativen Angebot für die bürgernahe Verwaltung eine zügige Verbreitung und eine reibungslose Praxis.

Über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, ab sofort die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • ·   Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke,
  • ·   Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde,
  • ·   Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke     oder zur Vorlage bei einer Behörde).

Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit   freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.

Die AusweisApp kann unter
     
www.ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download_pre.do

heruntergeladen werden.

Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbe­zentralregister über das neue Online-Portal beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.“