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URL: § 9 Absatz 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Bezeichnung: URL: Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)