Für die Förderung von bewegungsfördernden Projekten stehen im Jahr 2009 Mittel in Höhe von 3.000,00 bereit. Das bedeutet, dass 6 Projekte mit 500,00 gefördert werden können.
Anträge auf Genehmigung und Förderung sind bis zum 30.06.2009 bei der Stadt Seesen einzureichen.
Ansonsten gilt die "Richtlinie für die Bereitstellung von Fördermitteln für bewegungsfördernde Projekte" aus dem Jahr 2008 sinngemäß weiter.
Richtlinie und Antragsvordruck können nachfolgend abgerufen werden.
Richtlinie für die Bereitstellung von Fördermitteln für bewegungsfördernde Projekte
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Förderung eines bewegungsfördernden Projekts