Stadt stößt auf viele Hundehaufen: Es droht empfindliches Bußgeld
Saubere Fußwege und gepflegte Grünanlagen ohne Hundehaufen sind der Wunsch aller Spaziergänger. Leider haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in den vergangen Wochen vermehrt Verstöße gegen die Pflichten von Hundehaltern festgestellt. So nehmen besonders die Beschwerden über Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen durch Hunde erneut zu.
Die Stadtverwaltung nimmt diese Ereignisse daher zum Anlass, Hundehalter mahnend an ihre Pflichten zu erinnern und auf die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Seesen hinzuweisen, in der unter anderem in § 6 die Pflichten von Hundehaltern festgelegt sind. Danach sind Hundehalter verpflichtet, zu vermeiden, dass ihr Tier öffentliche Straßen oder Anlagen beschädigt oder durch Kot verunreinigt. Verunreinigungen durch Kot sind durch den Hundehalter bzw. Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Hierzu geeignete Hilfsmittel, wie z.B. Plastiktüten, sind von diesen Personen in ausreichender Zahl mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Nach dem Verursacherprinzip geht die Reinigungspflicht des Hundehalters der des Anliegers vor.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung dieser Hundehalterpflicht und weist daraufhin, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geahndet werden können. Die Verordnung kann auch im Internet unter www.seesen.de in der Rubrik „Bürgerservice/ Verwaltung/ Stadtrecht/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Seesen vom 18.06.2009“ genauer eingesehen werden.