Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Amt für Landentwicklung Göttingen, hat gemäß § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) festgestellt, dass die Ausführung der vereinfachten Flurbereinigung Groß Rhüden nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Groß Rhüden sind abgeschlossen. Die Kasse der vereinfachten Flurbereinigung Groß Rhüden wird aufgelöst. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 3 FlurbG).
Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung der Schlussfeststellung für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Groß Rhüden kann hier eingesehen werden:
Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Groß Rhüden (PDF, ca. 265 kB)