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Die Stadt Seesen ist im Juni 2011 mit dem innerstädtischen Sanierungsgebiet „Seesen – Stadtzentrum“ vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden. Entsprechend des dem Land vorliegenden Konzepts zur Sanierung soll in dem begünstigten Gebiet in den kommenden 8 bis 10 Jahren vom Bund, vom Land Niedersachsen und der Stadt für öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen ein Fördermittelvolumen von insgesamt bis zu rund 5,00 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. 

Die Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hat der Rat der Stadt Seesen in seiner Sitzung am 22.06.2011 beschlossen. Mit der Sanierungssatzung wird das Gebiet, in dem unter Einsatz von Fördermitteln öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, verbindlich festgelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus einem Lageplan, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist. Die Sanierungssatzung kann hier eingesehen werden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Goslar am 28.07.2011 ist die Sanierungssatzung rechtsverbindlich geworden und vollumfänglich in Kraft getreten. Die Stadt Seesen ist damit in die Lage versetzt, die vom Bund und Land bereits zur Verfügung gestellten bzw. für die kommenden Jahre avisierten Fördermittel gezielt für städtebauliche Verbesserungen in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einsetzen zu können.

Die im Rahmen der Städtebauförderung bereitgestellten Fördermittel können vorrangig eingesetzt werden für Investitionen zur Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze), sowie zur Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden und leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten gewerblichen Immobilien. Als eine der ersten Maßnahmen im Sanierungsgebiet ist der Umbau und die Verbesserung der Straße „Am Markt“ vorgesehen. Die Planungen hierzu sollen unter Einbeziehung der Anlieger und der Öffentlichkeit im Herbst dieses Jahres beginnen. 

Über die Möglichkeiten zur Förderung privater Vorhaben, wie beispielsweise der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden oder einem gezielten Rückbau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, sowie zu den Besonderheiten des im Sanierungsgebiet geltenden Sanierungsrechts (Genehmigungsvorbehalte, Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher etc.) wird die Stadt die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke in den kommenden Wochen und während des gesamten Sanierungsprozesses laufend informieren und beteiligen. Für das Gelingen der geplanten umfänglichen städtebaulichen Erneuerung des Sanierungsgebiets ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Bewohner des Sanierungsgebiets unerlässlich. 

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Am Markt
Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es, das Stadtzentrum von Seesen als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben noch attraktiver zu gestalten und nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme auch zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft beiträgt. Wie in jüngsten Untersuchungen (veranlasst durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) durch die Universität Wuppertal und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW econ) bestätigt, kann der Einsatz eines Euros Städtebaufördermittel zu einem angestoßenen Investitionsvolumen von etwa 7,00 € bis 8,00 € führen. Dies bedeutet für Seesen und die Region, dass in den kommenden 8 bis 10 Jahren ein Investitionsvolumen von 35,00 Millionen bis 40,00 Millionen Euro ausgelöst werden könnte.