83. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Maatestraße" im Stadtteil Rhüden
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 15.08.2018 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seesen im Bereich „Maatestraße" im Stadtteil Rhüden gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Der Geltungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche des zwischen der Maatestraße und der Dieckworthstraße gelegenen Flurstücks 21, Flur 13, Gemarkung Klein Rhüden.
Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Maatestraße" im Stadtteil Rhüden liegt einschließich der Begründung in der Zeit vom
28. August 2018 bis zum 28. September 2018
im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:
- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kleinklima, Landschaft sowie Kulturgüter
- Stellungnahme des Landkreises Goslar zum Thema Bodenschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Landwirtschaft und Bodenschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigungsdienst, zum Thema Kampfmittelbelastung
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Thema Emissionen durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
- Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zum Thema Lärmemissionen durch Flugbetrieb
Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Unterlagen:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 553 kB)
Planentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans:
Umweltrelevante Informationen:
Stellungnahme des Landkreises Goslar zum Thema Bodenschutz (PDF, 89 kB)
Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Landwirtschaft und Bodenschutz (PDF, 142 kB)