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Die transpower stromübertragungs GmbH mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem Umspannwerk Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen. Dieses Vorhaben ist nach dem Bedarfsplan zu § 1 Abs. 1 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als „vordringlicher Bedarf“ festgelegt. Wegen seiner Raumbedeutsamkeit und der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt wird für das Vorhaben jeweils für den Abschnitt im Land Niedersachsen und im Land Hessen ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Regierungsvertretung Braunschweig, hat für das Vorhaben gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) das Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Abschnitt eingeleitet.

Das Raumordnungsverfahren dient dazu, eine aus raumordnerischer Sicht geeignete Trasse für die 380 kV-Höchstspannungsverbindung zu finden. Damit werden in einem frühzeitigen Planungsstadium alternative Trassen, ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und ihre überörtlichen Auswirkungen auf verschiedenste Schutzgüter unter Beteiligung einer Vielzahl Betroffener geprüft. Damit wird die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren geschaffen, in dem eine konkretisiert durchgeplante Leitung rechtsverbindlich festgelegt wird.

Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom 14. Juni 2010 bis einschließlich zum 26. Juli 2010 bei der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, während der Sprechzeiten
                           montags bis freitags           von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
                           montags                           von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
                           donnerstags                      von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können bei der Stadt Seesen während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Rathaus über die Information gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger können sich bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 09. August 2010, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Seesen, Marktstraße 1, 38723 Seesen, zu dem Vorhaben äußern. Hierfür können Sie den folgenden Mustervordruck verwenden: Mustereinwand

Die vollständigen Verfahrensunterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse www.rov-wahle-mecklar-online.de abrufbar. Dort besteht auch die Gelegenheit zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme bis zum 27. August 2010.