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- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)