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3. teilweise Änderung des Bebauungsplans SE 07 "Untere Dehnestraße" in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. teilweisen Änderung des Bebauungsplans SE 07 „Untere Dehnestraße“ in Seesen gefasst. Der Planänderungsbereich befindet sich in der Kernstadt Seesen südlich der Dehnestraße, östlich der Goethestraße und nördlich der Straße Halbe Hufe. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes, in dem Flächen zum Wohnen und damit verträglichen gewerblichen Nutzungen entwickelt werden sollen.

Die 3. teilweise Änderung des Bebauungsplans SE 07 „Untere Dehnestraße“ in Seesen wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 20.08.2025 den Beschluss zur Veröffentlichung des Planentwurfs zur 3. teilweisen Änderung des Bebauungsplans SE 07 „Untere Dehnestraße“ in Seesen gefasst. Der Planentwurf zur 3. teilweisen Änderung des Bebauungsplans SE 07 „Untere Dehnestraße“ in Seesen einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29. September 2025 bis einschließlich 29. Oktober 2025 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans SE 07 „Untere Dehnestraße“ einschließlich der Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare Unterlagen

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 624 kB)

Planentwurf der 3. teilweisen Änderung des Bebauungsplans SE 07 “Untere Dehnestraße“ (PDF, 1,6 MB)

Entwurf der Begründung der 3. teilweisen Änderung des Bebauungsplans SE 07 “Untere Dehnestraße“ (PDF, 5,9 MB)

15.09.2025