91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Wolfsbuschfeld" im Stadtteil Münchehof
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 20.08.2025 beschlossen, den Planentwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planentwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Planentwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Wolfbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof einschließlich der Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, öffentlich ausgelegt.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:
- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Biotoptypenkartierung und Untersuchungen zur Fauna (Brutvögel, Kriechtiere, Heuschrecken)
- Blendgutachten zur Untersuchung und Bewertung möglicher Blendwirkungen der geplanten Photovoltaikanlage
- Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Immissionsschutz, Landwirtschaft, Naturschutz, Denkmalschutz, Boden, Wasser und Wald
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Altbergbau, Baugrund und Boden
- Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zum Thema Kampfmittelbelastung
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Themen Boden und Kompensationsmaßnahmen
Die vorstehend genannten Unterlagen können ebenfalls während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechts-behelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Unterlagen
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 867 kB)
Planentwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof (PDF, 8,4 MB)
Entwurf der Begründung zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Wolfsbuschfeld“ im Stadtteil Münchehof (PDF, 2,1 MB)
Umweltbericht (PDF, 1,9 MB)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 1,2 MB)
Blendgutachten (PDF 2,5 MB)
Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 362 kB)
Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 137 kB)
Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) (PDF, 416 kB)
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF, 132 kB)