Bebauungsplan SE 82 "Granestraße" in Seesen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 18.01.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans SE 82 „Granestraße“ in Seesen gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anlage eines naturnahen Wohnmobilstellplatzes an der Granestraße in Seesen geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplans SE 82 „Granestraße“ in Seesen einschließlich der Begründung in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf des Bebauungsplans SE 82 „Granestraße“ einschließlich der Begründung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Planunterlagen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bevorzugt an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@seesen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.
Verfügbare Unterlagen
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 587 kB)
Vorentwurf des Bebauungsplans SE 82 “Granestraße“ in Seesen (PDF, 1,80 MB)
Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan SE 82 “Granestraße“ in Seesen (PDF, 1,20 MB)