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Friedhöfe

Erläuterungen - Friedhöfe in Seesen

Die Stadt Seesen verwaltet und unterhält in ihrem Stadtgebiet drei Friedhöfe:
   - Friedhof Seesen (Kernstadt - St.-Annen-Straße)
   - Friedhof Münchehof (Thüringer Straße)
   - Friedhof Rhüden (In der Bleiche  - ehem. Gemeinde Klein Rhüden)
Für Angegelenheiten die diese städtischen Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen zur Verfügung.

 

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Friedhof Seesen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Friedhöfe in den Stadtteilen Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg und Mechtshausen sowie der Friedhof Rhüden (Auf dem Burggraben - ehem. Gemeinde Groß Rhüden) werden von den örtlichen Kirchengemeinden verwaltet und unterhalten. Für Angelegenheiten, die diese Friedhöfe betreffen, stehen Ihnen die örtlichen Kirchengemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.

Auf den städtischen Friedhöfen Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) stehen in verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Grabarten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen zur Verfügung. Einen Überblick über die verschiedenen Grabarten können Sie dem nachfolgenden Faltblatt entnehmen:
Faltblatt "Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Seesen" (PDF, 548 KB)

 

Kosten

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche) erhebt die Stadt Seesen Gebühren nach Maßgabe der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Einzelheiten zur Art und Höhe der Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seesen entnehmen.

Für die Benutzung der nicht in Trägerschaft der Stadt Seesen stehenden Friedhöfe sind die Gebührenordnungen des jeweiligen Friedhofsträgers maßgebend.

Rechtsgrundlagen

Für die städtischen Friedhöfe Seesen, Münchehof und Rhüden (In der Bleiche - ehem. Klein Rhüden) gelten die nachfolgenden Satzungen:

Friedhofssatzung der Stadt Seesen

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seesen

Für die in Trägerschaft der örtlichen Kirchengemeinden bzw. des Friedhofszweckverbandes Kirchberg stehenden Friedhöfe gelten die jeweiligen Friedhofsordnungen und Gebührenordnungen der örtlichen Kirchengemeinden bzw. des Friedhofszweckverbandes.