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Bewohnerparkausweis Erteilung

Nr. 99108001001000

Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in Seesen nicht vorliegen, können keine öffentlichen Parkplätze für Anwohner reserviert werden.

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion