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A-Z Dienstleistungen

Fahrschulerlaubnis

Weitere Hinweise

Beschreibung

Wer als Fahrlehrer selbständig tätig sein möchte, bedarf der Fahrschulerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Die Fahrschulerlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Fahrlehrerschein, Nachweis über Fahrlehrpraxis, Nachweis über betriebswirtschaftlichen Lehrgang, Unterlagen über den Schulungsraum, sowie Angaben über Lehrfahrzeuge und Lehrmittel sind dem Antrag beizufügen.

Kosten

Die Gebühr beträgt
- für natürliche Personen 102,00 EUR,
- für juristische Personen 153,00 EUR:

Rechtsgrundlage

§ 11 FahrlG