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Mahnung

Erläuterungen

Sie haben eine Mahnung erhalten, wie sollen Sie sich verhalten?
Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung der Stadt Seesen zu begleichen, werden Sie durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen.

Wenn die Stadtkasse eine Mahnung versenden muss, weil eine Forderung der Stadt Seesen zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt worden ist, ist sie verpflichtet, zusätzlich Mahngebühren zu erheben. Für bestimmte öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuern, Beiträge und Benutzungsgebühren) sind zusätzlich Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung festzusetzen. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.

Falls nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zahlungsfrist immer noch nicht gezahlt worden sein, wird die fällige Forderung mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten. Bei rückständigen privatrechtlichen Forderungen (z. B. Mieten) wird durch die Stadtkasse das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Auch dieses Verfahren ist für den Schuldner mit zusätzlichen Kosten verbunden, außerdem können Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Bitte überprüfen Sie außerdem, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert?
Für alle Forderungen der Stadt Seesen, insbesondere für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren, Mieten, Pachten usw.) können Sie der Stadtkasse Seesen eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Dann haben Sie den Vorteil, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrer Bank oder Sparkasse laufen zu müssen. Außerdem sind Mahnungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge kein Thema mehr. Die Stadtkasse bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil bei Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelüberweisungen oder Daueraufträgen.

Und das Risiko für Sie?
Sie haben keines! Können Sie eine Buchung nicht nachvollziehen, widersprechen Sie ihr bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse Seesen oder rufen Sie uns an.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Nutzen Sie unseren Downloadservice zur Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung.

Kosten

Bei verspäteter Zahlung entstehen Mahngebühren, evtl. Säumniszuschläge und weitere Pfändungsgebühren.

Rechtsgrundlagen

Kostenverordnung für die Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen (Verwaltunsgvollstreckungskostenverordnung - VwVKostVO) vom 29.Februar 2012