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Beflaggungskalender für Niedersachsen


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Rathaus Flaggen

Das Land Niedersachsen hat die Beflaggungen in der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten geregelt. Hierdurch wird ein einheitliches Erscheinungsbild im Land gewährleistet und die besondere Bedeutung der Ereignisse in der Öffentlichkeit verdeutlicht. Die unterschiedlichen regelmäßigen Anlässe können dem Beflaggungskalender Niedersachsen entnommen werden.

Üblicherweise werden öffentliche Gebäude an herausgehobenen Tagen beflaggt. Auf Anordnung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten können öffentliche Gebäude zusätzlich auch bei besonderen Anlässen beflaggt werden (z.B. Trauerbeflaggungen aus aktuellen Anlässen).

Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:

27.01. - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)

01.05. - Feiertag der Arbeit

09.05. - Europatag

23.05. - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

01.06. - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung

17.06. - Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR

20.06. - Tag zum Gedenken für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20.07. - Tag zum Gedenken der Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus

03.10. - Tag der Deutschen Einheit

Am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (halbmast)

Sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen - Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.