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Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (Ableseperiode des Wasserversorgers) endgültig abzurechende Gebühr sind monatliche Abschlagszahlungen gemäß den in dem jeweiligen Gebührenbescheid festgesetzten Terminen zu leisten.

Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt.

Die Abschlagszahlungen werden von der Harz Energie GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Seesen und der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen erhoben.

Eine Anpassung der Vorauszahlungen bei veränderten Verbrauch ist möglich. Ist zu erwarten, dass sich die Abwassermenge um mehr als 50 % erhöhen oder vermindern wird, so sollte die Stadt bzw. der Wasserversorger entsprechend unterrichtet werden, um hohe Über- oder Nachzahlungen zu vermeiden. Nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist der Gebührenpflichtige hierzu ausdrücklich verpflichtet.

Für den Versorgungsbereich des Wasserbeschaffungsverbandes Ildehausen werden keine Abschläge erhoben, sondern die Schmutzwassergebühr wird nach der Abrechnung zum Jahresende im Folgejahr in 1/4-jährlichen Teilbeträgen durch die Stadt Seesen zusammen mit anderen Grundbesitzabgaben direkt erhoben.

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