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Die Niederschlagswassergebühren sind zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer) zu folgenden Terminen fällig:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November

Sofern die Grundsteuer zum 01.07. des laufenden Jahres zu zahlen ist, ist auch die Niederschlagswassergebühr zum 01. Juli in einer Summe zu leisten.

Zur Vermeidung von evtl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird empfohlen, vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

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