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Abmeldung eines Hundes
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat ihn innerhalb 1 Woche schriftlich abzumelden, wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem die Halterin / der Halter aus der Stadt weggezogen ist.
Im Falle der Abgabe an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Für die Abmeldung steht das folgende Formular zur Verfügung.

Beim Tod des Hundes ist zusätzlich evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.

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