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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Seesen - Stadtzentrum"

Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Die Stadt Seesen ist im Juni 2011 mit dem innerstädtischen Sanierungsgebiet „Seesen – Stadtzentrum“ vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm »Aktive Stadt- und Ortsteilzentren« aufgenommen worden. Zielsetzung dieses Förderprogramms ist es, zentrale Versorgungsbereiche zu stärken, die - beispielsweise aufgrund des Leerstandes von Gewerbeflächen und -immobilien - von Funktionsverlusten betroffen sind. Mit dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Entsprechend des dem Land vorliegenden Konzepts zur Sanierung soll in den kommenden 8 bis 10 Jahren vom Bund, vom Land Niedersachsen und der Stadt Seesen (jeweils zu einem Drittel) für öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen ein Fördermittelvolumen von insgesamt bis zu rund 5,00 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Vorbereitende Untersuchung

Grundlage für die Aufnahme der Stadt Seesen in das Städtebauförderungsprogramm war eine Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 des Baugesetzbuches (BauGB). Im Rahmen dieser Untersuchung wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Situation im Innenstadtbereich vorgenommen, um die Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme beurteilen zu können und einen Überblick über die vordringlichen Sanierungsziele zu gewinnen. Die Vorbereitende Untersuchung kann hier eingesehen werden:
Vorbereitende Untersuchung und städtebauliches Entwicklungskonzept (PDF, 4,78 MB)

Abgrenzung des Sanierungsgebietes

Die Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hat der Rat der Stadt Seesen in seiner Sitzung am 22.06.2011 beschlossen. Mit der Sanierungssatzung wird das Gebiet, in dem unter Einsatz von Fördermitteln öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, verbindlich festgelegt.  Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Goslar am 28.07.2011 ist die Sanierungssatzung rechtsverbindlich geworden und vollumfänglich in Kraft getreten. Die Sanierungssatzung kann hier eingesehen werden:
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Seesen - Stadtzentrum“ (PDF, 877 kB)

Städtebaulicher Rahmenplan

Aufbauend auf der vorbereitenden Untersuchung und dem vom Rat der Stadt Seesen beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzept soll die Darstellung der konkreten Planungs- und Sanierungsziele durch einen städtebaulichen Rahmenplan erfolgen. Der Rahmenplan bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Er stellt das inhaltlich notwendige Instrumentarium zur Bestandsanalyse, konkreten Formulierung der einzelnen Planungsziele sowie zur Sicherung einer gezielten Umsetzung von Maßnahmen dar. Mit dem Rahmenplan soll sichergestellt werden, dass konkrete Einzelplanungen so erfolgen, dass sie sich in das Gesamtkonzept der städtebaulichen Entwicklung einfügen. Ein wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplanes ist das Maßnahmenkonzept. Der Entwurf des Rahmenplans wird zurzeit erarbeitet.

Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 11.07.2012 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Rahmenplans zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Seesen – Stadtzentrum“ gefasst. Der Geltungsbereich der Rahmenplanung entspricht der förmlich festgelegten Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Seesen – Stadtzentrum“. Der Entwurf des Rahmenplans zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Seesen – Stadtzentrum“ liegt in der Zeit vom 

31. Juli 2012 bis zum 31. August 2012

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf kann während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Den Entwurf des städtebaulichen Rahmenplans können Sie außerdem hier einsehen:

Entwurf des Städtebaulichen Rahmenplans zur Sanierungsmaßnahme «Seesen - Stadtzentrum« (PDF, ca. 9,4 MB)
Anlagen zum Entwurf des städtebaulichen Rahmenplans (PDF, ca 6,9 MB)

Die Stadt Seesen ist daran interessiert, die Meinung der Einwohner zu den Planungsüberlegungen zu erfahren. Wenn Sie Wünsche, Ideen oder Anregungen zum Städtebaulichen Rahmenplan haben, sollten Sie daher von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese der Stadt Seesen mitzuteilen. Stellungnahmen zum Entwurf des Städtebaulichen Rahmenplans können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.

Öffentliche Maßnahmen

Die Fördermittel können vorrangig eingesetzt werden für Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes. Hierzu zählt insbesondere die Neugestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Als eine der ersten Maßnahmen soll die Neugestaltung der Straße "Am Markt" erfolgen. Die Planungen erfolgen unter Einbeziehung der Einwohner und dabei insbesondere der unmittelbar betroffenen Anlieger. In einer Einwohnerversammlung am 02.07.2012 wurden erste Planungsskizzen zur Neugestaltung der Straße "Am Markt" vorgestellt und diskutiert. Auf Grundlage der vorgestellten Varianten wird zurzeit die Vorentwurfsplanung für die Neugestaltung der Straße erarbeitet, die anschließend in einer weiteren Einwohnerversammlung vorgestellt werden soll.

 
Förderung privater Maßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch private Grundstückseigentümer Fördermittel erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden (auch energetische Erneuerung), sofern es sich um bedeutsame, das Stadtbild prägende Gebäude handelt. Darüber hinaus können Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen bezuschusst werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist der Abschluss eines Modernisierungsvertrages zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer. Der Vertrag muss dabei vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wenn Sie eine Maßnahme im Sanierungsgebiet planen, sollten Sie sich daher bereits vor Beginn darüber informieren, ob und inwieweit eine finanzielle Förderung möglich ist.
Alle Maßnahmen im Sanierungsgebiet haben den Zielen der Sanierung zu entsprechen. Damit die Vorhaben möglichst frühzeitig beurteilt, bei Bedarf abgestimmt und ggf. angepasst werden können, sollten Sie sich mit der Stadt in Verbindung setzen, sobald Sie erste Ideen für Ihr Projekt haben.

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung gilt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke ein zeitlich beschränktes Sonderrecht. Gemäß § 144 BauGB bedürfen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Ausgleichsbeträge

Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist die Stadt Seesen nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) gesetzlich verpflichtet, von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben. Die Höhe der Ausgleichsbeträge ergibt sich aus dem Wert des Grund und Bodens vor und nach Durchführung der Sanierung. Die Ermittlung dieser Bodenwertsteigerungen wird durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte vorgenommen. Im Gegenzug entfallen die sonst für Straßenbaumaßnahmen anfallenden und in der Regel deutlich höheren Straßenausbaubeiträge. Die Erhebung der Ausgleichsbeträge wird zu gegebener Zeit durch den von der Stadt Seesen beauftragten Sanierungsträger mit den Eigentümern erörtert.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig hat in seiner Sitzung am 23. April 2012 für das Sanierungsgebiet "Seesen - Stadtzentrum" die Bodenrichtwerte für den Stichtag 30. Juni 2011 ermittelt. Die Bodenrichtwerte entsprechen analog § 154 Abs. 2 BauGB den Beträgen, die sich ergeben würden, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (sogenannte Anfangswerte). Die Bodenrichtwertkarte mit den Anfangswerten kann hier eingesehen werden:
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet “Seesen - Stadtzentrum“ (PDF, ca. 1,2 MB)

Ansprechpartner

Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Bau der Stadt Seesen gern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Ansprechpartner

 

(Stand der Informationen: 19.07.2012)