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Fischereischein Ausstellung

Nr. 99042001012000
Fischereischein

Fischereischein

Hinweise:

Der Fischereischein ist erforderlich, wenn man in einem Gewässer, in dem man nicht Fischereiberechtiger oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt. Darüber hinaus verlangen viele Fischereiberechtigte / -pächter (z.B. Angelsportvereine) zur Angelbefugnis einen Fischereischein.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Seesen
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischerprüfung

Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag
  • (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich)
  • Lichtbild
  • Nachweis über abgelegte Fischerprüfung

 

Kosten:

Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR erhoben.

Leistungsbeschreibung

Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

Formulare