Seiteninhalt
02.12.2021

Zugang zum Rathaus beschränkt

Bild vergrößern: Symbolbild
Symbolbild

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen erfolgt der Zugang zum Rathaus zunächst nur nach Terminabsprache sowie unter Einhaltung der 3G-Regelung. Demnach ist es nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet, den Termin im Rathaus wahrzunehmen. 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 01.12.2021 finden Sie hier: 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar über die Erreichung der Warnstufe 2 finden Sie hier: 


Die Regelungen der Warnstufe 2 im Überblick: 

Bild vergrößern: Warnstufe 2
Warnstufe 2