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09.04.2020

Ostern mit Corona: Was ist erlaubt?

Bild vergrößern: Ostern steht vor der Tür
Ostern steht vor der Tür

Besonders vor den bevorstehenden Feiertagen stellen sich viele Bürger*innen die Frage, wie sie das Osterfest in Zeiten der Corona-Krise verbringen können ohne gegen die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zu verstoßen. Wir geben einen Überblick – was ist erlaubt und worauf muss verzichtet werden?

Grundsätzlich sollten Kontakte zu Menschen, die nicht im selben Hausstand leben, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Dazu zählt auch der Besuch von Familienangehörigen außerhalb der eigenen Wohnung oder ein Treffen mit Nachbarn oder Freunden. Auch Zusammenkünfte einer Hausgemeinschaft innerhalb eines Mietshauses sind verboten, da die Mieter nicht im selben Hausstand leben. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen sind ebenfalls untersagt, da sie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen, die nicht im gleichen Hausstand leben, gefährden. Davon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Der Osterspaziergang im engsten Familienkreis ist also möglich. Eine Ausnahme von der Regel stellen hier Beerdigungen und Hochzeitsfeiern dar: Sie dürfen im engsten Familien- und Freundeskreis abgehalten werden, aber eine Personenzahl von zehn Personen nicht übersteigen.

Für den Ostereinkauf gilt nach wie vor, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten sowie in Supermärkten pro Person einen Einkaufswagen zu nutzen. Betreiber*innen von Geschäften sind darüber hinaus dazu verpflichtet, im Durchschnitt mindestens 10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person zur Verfügung zu gewährleisten. Wer kurz vor Ostern nochmal sein Auto waschen möchte: Vollautomatische Waschanlagen sind für die Reinigung privater Fahrzeuge wieder geöffnet, sofern keine manuelle Vorwäsche erfolgt. Gewerbliche oder dienstlich eingesetzte Fahrzeuge dürfen auch an manuellen Waschanlagen (Waschboxen und –plätze) gereinigt werden.

Insgesamt wurden im Landkreis Goslar 85 mit dem Corona-Virus infizierte Personen erfasst (Stand: 8.4.) – über die genaue Zahl an Infizierten im Stadtgebiet Seesen erhält die Verwaltung trotz mehrfacher Nachfrage keine Informationen vom Landkreis Goslar. Die Stadt Seesen bittet die Bürger*innen ausdrücklich um Einhaltung der vom Land Niedersachsen veröffentlichten Verordnung.

Die ganze Verordnung zum Nachlesen:

Paragraf 5 der Verordnung wurde am 9.4. durch Gesundheitsministerin Reimann geändert: